patermann und geringer, Zentnerstr.7, 80798 München, 0049 (0)89-28 97 62 88, : patermann-geringer@outlook.com.
Ausbildung zur Erlebnis- pädagogin/ zum Erlebnispädagogen
1. Voraussetzungen für die Ausbildung 2. Unsere Ausbildung 3. Aus- und Weiterbildungskosten 4. Das praktische Angebot 5. Das Praktikum 6. Das selbständige Praxisprojekt 7. Weitere Prüfungsvoraussetzungen 8. Der Abschluss 1. Voraussetzungen für die Ausbildung: Alle Teilnehmer*innen haben zu Beginn des Aus- und Weiterbildungsprogramms eine abgeschlossenes sozialpädagogische Ausbildung, wie zum Beispiel „staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher“ oder ein pädagogisches, psychologisches musikpädagogisches oder sozialpädagogisches Studium. 2. Unsere Ausbildung: Unsere Ausbildung besteht aus 5 Modulen und einer Abschlussprüfung, die an mindestens 22 Tagen innerhalb von 2 bis maximal 5 Jahren absolviert werden müssen. Modul 1 “Der Baum” Modul 2 “Wasser und Stein” Modul 3 “Feuer-Erde-Luft” Modul 4 “Intuitives Bogenschießen“ Modul 5 “Die Expedition“ Abschluss-Prüfung (1 Tag) Die Module 1-3 finden in der Regel im Frühsommer (Juni-Juli) jeweils von Freitag 16.00 Uhr bis Sonntag 16.00 Uhr in Bad Urach statt. Das Modul 4 findet ebenfalls von Fr-So statt, jedoch in den Bergen in Österreich. Das Modul 5 dauert 9 Tage und findet an der Mecklenburger Seenplatte auf der Havel statt. Die Abschlussprüfung findet immer nach dem Modul 5 statt und beinhaltet die Präsentation des durchgeführten Projektes (siehe 1.6.) und eine mündliche Prüfung zur erlebnispädagogischen Theorie. 3. Aus- und Weiterbildungskosten: Die Kosten für die Ausbildung betragen insgesamt 2500€. Der Betrag ist nach erfolgreicher Anmeldung zu bezahlen. Auf Anfrage und Absprache kann in Raten bezahlt werden. Es lohnt immer, beim Arbeitgeber eine Übernahme der Kosten zu beantragen. Nach erfolgter Anmeldung werden die Kontodaten für die Überweisung zugesandt. 4. Das praktische Angebot: Jede*r Teilnehmer*in führt im Laufe der Ausbildung nach Absprache mit der Leitung in einem der Module mindestens ein selbständiges, praktisches Angebot mit den anderen Teilnehmer*innen durch. Dazu ist eine schriftliche Zusammenfassung (Material, Ziele, Ablauf) zu erstellen. 5. Das Praktikum: Das erlebnispädagogische Praktikum von mindestens 50 Stunden kann bei einem anderen erlebnispädagogischen Anbieter absolviert werden. Alternativ dazu ist auch ein entsprechen-des Praktikum bei einem staatlich genehmigten Träger der Kinder- und Jugendhilfe möglich. In diesem Fall bieten wir Supervision an. Möglichkeiten hierzu können im persönlichen Gespräch geklärt werden. Das Praktikum ist per Bestätigung nachzuweisen. 6. Das Praxisprojekt: Das Praxisprojekt kann am Stück, oder nach Absprache aufgeteilt werden. Umfang: mindestens 8 Stunden zuzüglich Vor- und Nachbereitung. 7. Weitere Prüfungsvoraussetzungen: Schriftliche Praktikums-Bestätigung vom Veranstalter/Leiter/Träger Erste-Hilfe-Kurs 9 Stunden a*45 Minuten. Dieser darf maximal 2 Jahre alt sein. Polizeiliches Führungszeugnis (Vorlage zu Kursbeginn, max. 6 Monate alt) 8. Der Abschluss: Nach erfolgreicher Teilnahme und Prüfung erhalten die Teilnehmer*innen das Zertifikat “Erlebnispädagogin / Erlebnispädagoge”. Die Richtlinien auf die wir uns beziehen und die wir für unsere Module und Leistungen als verbindlich ansehen, sind unter der Internet-Adresse vom „Bundesverband Individual- und Er- lebnispädagogik e.V.“ www.be-ep.de in aller Ausführlichkeit nachzulesen. Wir empfehlen unseren Teilnehmer*innen, Mitglied im Bundesverband zu werden, um dessen Arbeit zu unterstützen. PDF Anmeldung
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